"Umwandlung" UG -> GmbH
Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine „echte“ Umwandlung im Sinne des Umwandlungsgesetzes, sondern um eine Satzungsänderung mit Kapitalerhöhung.
Hier die wichtigsten Schritte und rechtlichen Punkte:
1️⃣ Voraussetzungen
Mindeststammkapital: Die GmbH benötigt mindestens 25.000 € Stammkapital.
Von diesem Betrag müssen mindestens 12.500 € eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
Das bisher vorhandene Kapital der UG (inkl. Rücklagen) kann angerechnet werden.
Rücklagenbildung: Die UG ist verpflichtet, jedes Jahr 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen, bis die 25.000 € erreicht sind.
Alternativ können Gesellschafter auch Einlagen leisten, um schneller aufzustocken.
2️⃣ Gesellschafterbeschluss
Die Gesellschafterversammlung beschließt Kapitalerhöhung und Satzungsänderung.
Der Beschluss muss notariell beurkundet werden.
Inhalt des Beschlusses:
Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 €
Änderung der Firma (z. B. von „Muster UG (haftungsbeschränkt)“ zu „Muster GmbH“)
Anpassung der Satzung (insbesondere § Stammkapital und § Firma)
3️⃣ Kapitalerhöhung / Einzahlung
Das Stammkapital muss entsprechend nachgewiesen werden (Bankbestätigung, Bilanz, Rücklagen).
Ein Teil kann aus Gewinnrücklagen stammen, der Rest wird ggf. von den Gesellschaftern bar oder als Sacheinlage eingezahlt.
4️⃣ Notar & Handelsregister
Der Notar meldet die Änderung beim Handelsregister an.
Das Register prüft, ob die Kapitalaufbringung und die Satzungsänderung korrekt sind.
Mit der Eintragung im Handelsregister wird die UG offiziell zur GmbH.
5️⃣ Folgepflichten & Hinweise
Finanzamt & IHK/HWK automatisch informiert.
Ohne Änderung des Unternehmensgegenstands meistens keine neue Gewerbeanmeldung notwendig
Geschäftsunterlagen (Briefpapier, Impressum, Verträge) anpassen.
Aktualisierung der hinterlegten Bankdaten mit Handelsregisterauszug und aktualisierter Satzung
6️⃣ Kostenübersicht
Notarkosten
Handelsregistergebühren
Veröffentlichungskosten, wenn notwendig
Bankgebühren für etwaige Bestätigungen
Steuer- Rechtsberatung, wenn in Anspruch genommen
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung begründet kein Beratungsverhältnis. Bitte wende dich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberaterin oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.
