"Umwandlung" UG -> GmbH

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Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine „echte“ Umwandlung im Sinne des Umwandlungsgesetzes, sondern um eine Satzungsänderung mit Kapitalerhöhung.

Hier die wichtigsten Schritte und rechtlichen Punkte:

1️⃣ Voraussetzungen

  • Mindeststammkapital: Die GmbH benötigt mindestens 25.000 € Stammkapital.

    • Von diesem Betrag müssen mindestens 12.500 € eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG).

    • Das bisher vorhandene Kapital der UG (inkl. Rücklagen) kann angerechnet werden.

  • Rücklagenbildung: Die UG ist verpflichtet, jedes Jahr 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen, bis die 25.000 € erreicht sind.

    • Alternativ können Gesellschafter auch Einlagen leisten, um schneller aufzustocken.

2️⃣ Gesellschafterbeschluss

  • Die Gesellschafterversammlung beschließt Kapitalerhöhung und Satzungsänderung.

  • Der Beschluss muss notariell beurkundet werden.

  • Inhalt des Beschlusses:

    • Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 €

    • Änderung der Firma (z. B. von „Muster UG (haftungsbeschränkt)“ zu „Muster GmbH“)

    • Anpassung der Satzung (insbesondere § Stammkapital und § Firma)

3️⃣ Kapitalerhöhung / Einzahlung

  • Das Stammkapital muss entsprechend nachgewiesen werden (Bankbestätigung, Bilanz, Rücklagen).

  • Ein Teil kann aus Gewinnrücklagen stammen, der Rest wird ggf. von den Gesellschaftern bar oder als Sacheinlage eingezahlt.

4️⃣ Notar & Handelsregister

  • Der Notar meldet die Änderung beim Handelsregister an.

  • Das Register prüft, ob die Kapitalaufbringung und die Satzungsänderung korrekt sind.

  • Mit der Eintragung im Handelsregister wird die UG offiziell zur GmbH.

5️⃣ Folgepflichten & Hinweise

  • Finanzamt & IHK/HWK automatisch informiert.

  • Ohne Änderung des Unternehmensgegenstands meistens keine neue Gewerbeanmeldung notwendig

  • Geschäftsunterlagen (Briefpapier, Impressum, Verträge) anpassen.

  • Aktualisierung der hinterlegten Bankdaten mit Handelsregisterauszug und aktualisierter Satzung

6️⃣ Kostenübersicht

  • Notarkosten

  • Handelsregistergebühren

  • Veröffentlichungskosten, wenn notwendig

  • Bankgebühren für etwaige Bestätigungen

  • Steuer- Rechtsberatung, wenn in Anspruch genommen


Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung begründet kein Beratungsverhältnis. Bitte wende dich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberaterin oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.

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