1. Erhaltene Dividenden aus Beteiligungen
Erhält deine Holding-GmbH Dividenden von einer anderen Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland, gelten besondere steuerliche Regeln nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) und dem Gewerbesteuergesetz (GewStG).
1. Körperschaftsteuer
Grundsatz (§ 8 Abs. 1 KStG)
Dividenden sind für die GmbH Betriebseinnahmen und müssen in der Körperschaftsteuererklärung angesetzt werden.
Steuerbefreiung nach § 8b KStG
Nach dem sogenannten Schachtelprivileg (§ 8b Abs. 1 KStG) bleiben
95 % der Dividende steuerfrei,
5 % gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und sind zu versteuern.
Kapitalertragsteuer (KapSt)
Grundsätzlich behält die ausschüttende Gesellschaft 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag ein.
Hält deine Holding mindestens 10 % der Anteile und liegt eine Freistellungsbescheinigung nach § 44a Abs. 7 EStG vor, entfällt der Steuerabzug.
Liegt keine Bescheinigung vor, wird die KapSt einbehalten und später über die Körperschaftsteuererklärung angerechnet oder erstattet.
2. Gewerbesteuer
Für die gewerbesteuerliche Kürzung (§ 9 Nr. 2a GewStG) muss die Holding
zu Beginn des Erhebungszeitraums
mindestens 15 % der Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft halten.
Wird diese Beteiligungsquote nicht erreicht, sind die Dividenden gewerbesteuerpflichtig, auch wenn sie für die Körperschaftsteuer zu 95 % steuerfrei bleiben.
3. Erforderliche Unterlagen
Bitte stelle uns bereit:
Ausschüttungsbeschlüsse der Tochtergesellschaft
Dividendenabrechnungen oder Banknachweise
Nachweise über Beteiligungsquote und Haltedauer (z. B. Gesellschafterliste, Kaufvertrag, Handelsregisterauszug)
Freistellungsbescheinigung nach § 44a Abs. 7 EStG, falls vorhanden
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung begründet kein Beratungsverhältnis. Bitte wende dich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberaterin oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.
