Zinssatz bei Gesellschafterdarlehen: Fremdüblichkeit beachten
Darlehen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft sollten fremdüblich sein – also so gestaltet, wie es unabhängige Dritte vereinbaren würden. Dazu gehören ein schriftlicher Vertrag, marktübliche Zinsen sowie klare Rückzahlungs- und Sicherungsregelungen.
Ein zu niedriger oder zu hoher Zinssatz kann steuerlich als verdeckte Einlage bzw. verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. Viele Unternehmen orientieren sich beim Zinssatz am 12-Monats-EURIBOR.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Fälle und deren Auswirkungen auf GmbH und Gesellschafter:
Situation | Mögliche steuerliche Folge |
|---|---|
Zinssatz zu hoch | verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) |
Zinssatz zu niedrig oder Zinsverzicht | verdeckte Einlage (vE) |
Marktüblicher Zinssatz, sauberer Vertrag | steuerlich unproblematisch |
Konsequenzen im Überblick für Holdings mit Gesellschafter-Geschäftsführer
Zinssatz zu hoch → Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)
Die GmbH darf den überhöhten Zinsanteil nicht abziehen; ihr steuerlicher Gewinn erhöht sich.
Beim Gesellschafter gilt der überhöhte Zins als Kapitalertrag und wird entsprechend besteuert.
Zinssatz zu niedrig → Verdeckte Einlage (vE)
Die GmbH erhält einen Vermögensvorteil, der steuerlich neutral ist, aber Zinsaufwand mindert.
Beim Gesellschafter steigen die Anschaffungskosten seiner Beteiligung.
Eine spätere Auszahlung ist erst steuerfrei möglich, wenn alle Gewinne ausgeschüttet wurden; vorher gilt sie als Gewinnausschüttung.
Praxisorientierte Faustformel
Den Zinssatz am Euribor orientieren und extreme Abweichungen vermeiden bzw. gut begründen, da Finanzämter hier öfters nachfragen.
Achtung: Sollte ein Fremder Dritter ein Darlehen nicht nur teurer, sondern gar nicht gewähren, kann es sicherer sein einen niedrigeren Zinssatz zu gewähren, um eine vGA zu verhindern! (Bei Holdings eher der Fall!)
Tipp: Den vereinbarten Zinssatz regelmäßig prüfen und ggf. anpassen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung begründet kein Beratungsverhältnis. Bitte wende dich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberaterin oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.
