Steuerbescheide des Vorjahres für Holdings
Bitte schick uns alle Steuerbescheide, die du für das letzte Jahr oder aus der letzten vorliegenden Feststellung hast.
Das gilt auch dann, wenn im aktuellen Jahr kein neuer Bescheid ergangen ist – z.B. den Bescheid über den steuerlichen Verlustvortrag aus dem 2022, selbst wenn das Finanzamt dafür 2023 ff. nichts Neues geschickt hat.
Hinweis: Nicht jeder Steuerbescheid wird automatisch jedes Jahr von Finanzamt oder Gemeinde erstellt. Blau kennzeichnet Bescheide, ergehen jährlich. Grün steht für Bescheide, die nur bei Änderungen verschickt werden. Schwarz markiert Bescheide, die ausschließlich dann erlassen werden, wenn zuvor entsprechende Ereignisse erklärt oder eingetreten sind.
Körperschaftsteuerbescheid
Er stellt jährlich die Körperschaftsteuer für die GmbH fest. Auch wenn nur Beteiligungserträge anfallen, muss die Steuererklärung abgegeben und der Bescheid erlassen werden.
Bescheid über den Bestand des steuerlichen Einlagenkontos (§ 27 KStG)
Dieser Feststellungsbescheid dokumentiert die nicht in das Stammkapital geleisteten Einlagen. Er ist entscheidend für spätere Ausschüttungen, die ggf. steuerfrei als Einlagenrückgewähr erfolgen können. Wird nur bei erklärten Änderungen erlassen.
Bescheid über den steuerlichen Verlustvortrag (§ 10d EStG i. V. m. § 8 KStG)
Verluste können in künftige Jahre vorgetragen werden. Das Finanzamt stellt den vortragsfähigen Betrag jährlich gesondert fest. Wird nur bei erklärten Änderungen erlassen.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuermessbescheid
Ermittelt die Grundlage für die Gewerbesteuer. Auch reine Holdinggesellschaften mit ausschließlich vermögensverwaltender Tätigkeit erhalten einen Messbescheid, oft mit einem Betrag von 0 Euro.
Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde
Baut auf dem Messbescheid auf und wird auch dann erlassen, wenn keine Gewerbesteuer zu zahlen ist. Häufig handelt es sich um einen Nullbescheid.
Bescheid über den vortragsfähigen Gewerbeverlust (§ 10a GewStG)
Wenn Verlustvorträge vorhanden, unverzichtbar, um diese korrekt in die nächste Gewerbesteuererklärung zu übernehmen. Wird nur bei erklärten Änderungen erlassen.
Nebenbescheide wie Zins-, Verspätungs- oder Säumniszuschlagsbescheide
Diese können immer dann auftreten, wenn Fristen nicht eingehalten oder Vorauszahlungen abweichen.
2. Häufige Bescheide – je nach Struktur oder Tätigkeit
Je nach konkreter Ausgestaltung der Holding können weitere Bescheide hinzukommen:
Kapitalertragsteuer-Anmeldungsbescheid (bei Ausschüttungen)
Wird relevant, sobald die Holding Gewinne an ihre Gesellschafter ausschüttet. Sie führt dann Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ab.
Umsatzsteuerjahres- und Vorauszahlungsbescheide (wenn angmeldet)
Entstehen, wenn die Holding umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, etwa Management Fees oder Beratungsleistungen gegenüber Tochtergesellschaften.
Hinweis: Wird immer erlassen, wenn eine GmbH umsatzsteuerlich registriert ist und Voranmeldungen abgibt – selbst wenn alle Umsätze bei 0 € liegen.
Zinsbescheide nach § 233a AO
Werden erlassen, wenn sich aus der Veranlagung Nachzahlungen oder Erstattungen ergeben.
Lohnsteuerbescheide (nur wenn Personal da ist)
Kommen nur in Betracht, wenn eigenes Personal angestellt ist.
Hinweis: Auch bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer verlangt das Finanzamt die formelle Anmeldung und Abführung von Lohnsteuer, wenn das Gehalt steuerlich als Arbeitslohn anerkannt wird.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung begründet kein Beratungsverhältnis. Bitte wende dich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberaterin oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.
