Gründungsurkunde

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Was ist die Gründungsurkunde einer GmbH?

Die Gründungsurkunde ist das notarielle Gründungsprotokoll, das bei der Errichtung deiner GmbH erstellt wurde.

Darin sind u. a. enthalten:

  • der Gesellschaftsvertrag (Satzung),

  • die Gründungserklärung (wer die Gesellschaft gegründet hat),

  • die Bestellung der ersten Geschäftsführung

  • und oft auch Angaben zu Stammeinlagen und besonderen Vereinbarungen.

Sie dokumentiert also die rechtliche Entstehung deiner GmbH und ist der zentrale Nachweis für das Handelsregister, dass die Gesellschaft ordnungsgemäß gegründet wurde.


Wo findest du die Gründungsurkunde?

  • Bei deinem Notariat: Dort wird die Originalurkunde dauerhaft verwahrt. Du kannst jederzeit beglaubigte Kopien anfordern.

  • Im Handelsregister: Nach Eintragung ist eine elektronische Abschrift (meist als „Gesellschaftsvertrag“ oder „Gründungsprotokoll“) im Handelsregisterauszug hinterlegt.

  • In deinen eigenen Unterlagen: Nach der Beurkundung erhältst du in der Regel eine Ausfertigung oder Abschrift vom Notar.


Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung begründet kein Beratungsverhältnis. Bitte wende dich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberaterin oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.

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