Wichtige Fristen für Steuererklärungen & Jahresabschluss-Offenlegung

Bearbeitet

(Stand September 2025)

Für Kapitalgesellschaften und viele Personenunternehmen stehen jedes Jahr wiederkehrende Fristen für Steuererklärungen und die Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister an. Wer diese Termine verpasst, riskiert Zwangsgelder, Verspätungszuschläge oder Steuerschätzungen.

Hier findest du eine Übersicht der aktuell relevanten Jahre – inklusive der möglichen Kosten, wenn Fristen nicht eingehalten werden. Bitte beachte, dass dies die Fristen für die Abgabe sind, und für die Erstellung des Jahresabschlusses je nach Komplexität mehrere Wochen bis mehrere Monate benötigt werden. Alle Dokumente sollten daher so früh wie möglich der Steuerberatung bereitgestellt werden.

Fristen im Überblick

Veranlagungs-jahr

Steuererklärung ohne Steuerberater

Mit steuerlicher Vollmacht

Offenlegung Jahresabschluss

2022

02.10.2023

31.07.2024

02.04.2024

2023

31.07.2024

02.06.2025

02.04.2025

2024

31.07.2025

30.04.2026

31.12.2025

2025

31.07.2026

28.02.2027

31.12.2026

2026

31.07.2027

28.02.2028

31.12.2027

Hinweise:

  • Die Fristen gelten für Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen; für Umsatzsteuerjahreserklärungen gelten in der Regel dieselben Fristen.

  • „Mit steuerlicher Vollmacht“ bedeutet, dass die von dir erteilte steuerliche Vollmacht dem Finanzamt vorliegt. Dadurch greifen die verlängerten Abgabefristen für Steuererklärungen.

Was passiert bei Fristversäumnis

Wenn du eine Frist verpasst, kann das Finanzamt mehrere Schritte einleiten:

  • Zwangsgeld (§§ 328 ff. AO): Androhung und Festsetzung von meist 500 € bis 25.000 €, um die Abgabe zu erzwingen.

  • Das Finanzamt setzt deine Besteuerungsgrundlagen nach eigenem Ermessen fest – in der Regel zu deinem Nachteil und oft ohne den Vermerk „unter Vorbehalt der Nachprüfung“. Dadurch wird der Bescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist (meist vier Wochen) rechtskräftig, und später eingereichte Erklärungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Verspätungszuschlag (§ 152 AO): Mindestens 25 € pro angefangenen Monat der Verspätung, maximal 25.000 € je Steuererklärung. Der Zuschlag wird für jede einzelne Erklärung separat festgesetzt (z. B. Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- oder Umsatzsteuerjahreserklärung).

    • Hinweis: Für die meisten Holdings bedeutet das praktisch: Bei verspäteter Abgabe von Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung fallen insgesamt rund 50 € pro Monat an Verspätungszuschlag an (je 25 € pro Erklärung).

  • Ausschluss verspäteter Nachweise (§ 364b AO): Nach Fristablauf eingereichte Unterlagen müssen nicht mehr berücksichtigt werden.

So bleibst du fristgerecht

  • Alle Unterlagen mindestens 8 Wochen vor Fristende einreichen, damit genug Zeit für Rückfragen und mögliche Korrekturen bleibt.

  • Fristen früh im Kalender vermerken und intern einen Vorab-Stichtag setzen.

  • Unterlagen vollständig und digital bereitstellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Fristverlängerung rechtzeitig beantragen, falls sich Engpässe abzeichnen.

  • Jahresabschluss früh beauftragen, idealerweise ebenfalls mit 8-Wochen-Puffer.

Fazit

Mit etwas Planung bleiben deine jährlichen Pflichten kostengünstig und stressfrei. Den überschaubaren Pflichtgebühren von etwa 50–60 € stehen mögliche Ordnungsgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro gegenüber. Halte die Fristen ein – so sparst du Zeit, Geld und Nerven.


Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung begründet kein Beratungsverhältnis. Bitte wende dich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberaterin oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.

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