Gesellschafter-Darlehensverträge
Rahmendarlehensverträge 💳
Ein Rahmendarlehensvertrag ist eine besondere Form des Darlehensvertrags zwischen Gesellschaftern und ihrer Gesellschaft. Anders als bei einem klassischen Darlehen, bei dem eine feste Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgereicht wird, wird hier ein Kreditrahmen vereinbart. Innerhalb dieses Rahmens können die Gesellschafter der Gesellschaft flexibel Liquidität zur Verfügung stellen, z. B. durch einzelne Abrufe oder Teilbeträge.
Für Gesellschafterdarlehen sollten marktübliche Zinsen vereinbart werden. Das heißt: Der Zinssatz sollte dem entsprechen, was eine Bank für ein vergleichbares Unternehmen verlangen würde – abhängig von Bonität, Laufzeit, Risiko und Sicherheiten.
Zur Orientierung können aktuelle Bankkonditionen oder Durchschnittszinsen (z. B. von der Bundesbank) dienen. Nur solche fremdüblichen Zinsen werden sicher steuerlich anerkannt; zu hohe oder zu niedrige Sätze können von deinem Finanzamt beanstandet werden.
So bleibt die Finanzierung übersichtlich geregelt, auch wenn über einen längeren Zeitraum hinweg wiederholt Geld benötigt wird. Dennoch ist es wichtig, sich auf wenige Zahlungen zu beschränken, da eine höhere Anzahl an Transaktionen die Steuerberatungskosten nach oben treiben können.
Welche Unterlagen wir benötigen 📑
Um die Finanzierung über einen Rahmendarlehensvertrag korrekt dokumentieren und im Jahresabschluss berücksichtigen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
Rahmendarlehensvertrag (mit Angaben zu Kreditrahmen, Zinssatz, Laufzeit, Rückzahlungskonditionen)
Abruf- oder Auszahlungsnachweise (z. B. Überweisungsbelege, Auszahlungsvereinbarungen)
Zinsabrechnungen, falls Zinsen vereinbart und abgerechnet werden
Hinweis ⚠️
Bitte beachte:
Wir stellen dir hierfür eine Vorlage für einen Rahmendarlehensvertrag zur Verfügung.
Diese Vorlage ist lediglich eine Arbeitshilfe. Sie ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Ob ein Rahmendarlehensvertrag in deinem konkreten Fall sinnvoll und rechtlich wirksam ist, hängt immer von den individuellen Umständen ab. Eine verbindliche Beurteilung ist nur durch eine individuelle Prüfung durch Steuerberater:innen oder Rechtsanwält:innen möglich. Insbesondere Rangrücktritt, Zinsen und Rückzahlungsmodalitäten können von Fall zu Fall verschieden sein.
