Jahresabschluss des Vorjahres

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Damit wir deinen neuen Jahresabschluss und die Steuererklärungen korrekt und vollständig erstellen können, benötigen wir bestimmte Unterlagen aus dem letzten Jahresabschluss. Diese Unterlagen geben uns einen verbindlichen Überblick über die Eröffnungswerte, Vorträge und steuerlich relevanten Grundlagen des aktuellen Geschäftsjahres.

Hinweis: Alle in diesem Artikel genannten Unterlagen findest du entweder in deinem Jahresabschlussbericht oder in den Unterlagen, die dir von deinem Steuerberater zur Verfügung gestellt wurden. Falls dir bestimmte Dokumente fehlen, kannst du sie direkt bei deinem Steuerberater anfordern.

Wenn für dich ein Datenübertrag relevant ist, findest du weitere Informationen dazu hier.

1. Vollständiger Jahresabschluss des Vorjahres

  • Bilanz mit allen Kontennachweisen

  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

  • Anhang mit Erläuterungen und eventuellen steuerlichen Sonderangaben

  • Falls vorhanden: Lagebericht, E-Bilanz-Datei

wenn vorhanden:

  • Rückstellungsauflistungen (z. B. für Steuern, ausstehende Rechnungen)

    • belegt die Richtigkeit der Bilanzposition „Rückstellungen"

  • Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel mit Saldenbestätigungen

    • belegt die Richtigkeit der beiden Bilanzpositionen

  • Nachweise über Rücklagen und Gewinnvorträge

    • Die Nachweise dienen der Herleitung und Dokumentation der in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitalposten.

Warum wichtig: Die Bilanzwerte sind die Eröffnungswerte für das neue Geschäftsjahr. Nur mit diesen geprüften Zahlen können wir das Folgejahr korrekt fortschreiben.

2. Anlagenverzeichnis

  • Verzeichnis des gesamten Anlagevermögens, inklusive

    • Beteiligungen an anderen Gesellschaften

    • Wertpapieren

    • Sachanlagen (z. B. Büroausstattung, Fahrzeuge)

  • Angaben zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, Abschreibungen, Zugängen und Abgängen

Warum wichtig: Das Anlagenverzeichnis legt die Basis für Abschreibungen, Veräußerungsgewinne/-verluste und den steuerlichen Nachweis des Anlagevermögens im neuen Geschäftsjahr.


Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung begründet kein Beratungsverhältnis. Bitte wende dich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberaterin oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.

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