Datenübertrag vom Altberater – so funktioniert der Wechsel zu uns
Damit wir deine Buchhaltung und den Jahresabschluss übernehmen können, benötigen wir die Rechnungswesen-Daten deines bisherigen Steuerberaters.
Hinweis: Weitere Informationen zum Jahresabschluss des Vorjahres findest du hier.
1. Kein Datenübertrag über das DATEV-Rechenzentrum
Wir bieten den Datenübertrag über das DATEV-Rechenzentrum aktuell nicht an, da wir nicht vollumfänglich mit DATEV arbeiten.
Stattdessen erfolgt der Datenimport über eine Sicherungsdatei aus dem Datev Programm „Bestandsdienste Rechnungswesen“.
2. Datenübertrag über Sicherungsdateien
Bitte lass dir vom Altberater eine Sicherungsdatei aus dem Datev Programm „Bestandsdienste Rechnungswesen“ für alle verfügbaren Geschäftsjahre erstellen.
Diese Datei enthält alle relevanten Buchführungs- und Stammdaten.
Empfehlung: Lass dir alle verfügbaren Jahre exportieren, um Datenverlust zu vermeiden, falls der Altberater seine Bestände später löscht.
3. Welche Daten wir mindestens brauchen
Für eine erfolgreiche Bearbeitung benötigen wir mindestens die Daten des Vorjahres, insbesondere:
Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anlagenverzeichnis)
Buchungs- und Kontendaten (inkl. aller Buchungsstapel)
Summen- und Saldenlisten mit Anfangs und Endbeständen des jeweiligen Geschäftsjahres
4. So gehst du vor
Altberater um Sicherung aller Jahre aus dem Bestandsdienst Rechnungswesen bitten
Sicherungsdatei (.dvsdRW) anfordern
Datei an uns übermitteln (z. B. über unser Mandantenportal oder auch per mail an hello@fideus.de)
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung begründet kein Beratungsverhältnis. Bitte wende dich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberaterin oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.
