Welche Steuererklärungen muss eine Holding-GmbH abgeben?

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Auch wenn deine Holding-GmbH nicht operativ tätig ist, gelten besondere steuerliche Pflichten nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) und dem Gewerbesteuergesetz (GewStG). Wenn Umsätze erzielt werden, wird ggf. auch eine Umsatzsteuererklärung notwendig.

Im Folgenden findest du die wichtigsten jährlichen Steuererklärungen einer Holding-GmbH.


1. Körperschaftsteuer (KSt)

Grundsatz (§ 8 KStG)

Jede GmbH ist körperschaftsteuerpflichtig, auch eine reine Holding-GmbH.

Die Körperschaftsteuererklärung muss jedes Jahr abgegeben werden, unabhängig davon, ob Umsätze erzielt wurden.

Die Erklärung basiert auf dem Jahresabschluss (Bilanz und GuV), als Bemessunsgrundlage dient der handelsrechtliche Jahresüberschuss bzw. Fehlbetrag.


2. Gewerbesteuer (GewSt)

Grundsatz (§ 2 Abs. 2 GewStG)

UGs und GmbHs gelten grundsätzlich als gewerbliche Unternehmen kraft Rechtsform.

Das bedeutet: Eine Gewerbesteuererklärung ist nahezu immer erforderlich, selbst wenn keine operative Tätigkeit vorliegt.

Festsetzung der Gewerbesteuer

Nach Abgabe der Erklärung ermittelt das Finanzamt zunächst den Gewerbesteuermessbetrag und erlässt dazu einen Gewerbesteuermessbescheid.

Dieser Messbetrag wird anschließend von der Gemeinde, in der die Holding ihren Sitz hat, mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert. Erst dadurch entsteht die tatsächliche Gewerbesteuer, welche die Gemeinde (Stadt) festsetzt und erhebt. In Stadtstaaten wie z.B. Hamburg und Berlin übernimmt dies ebenfalls dein Finanzamt.


3. Umsatzsteuer (USt)

Ob deine Holding eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss, hängt davon ab, ob sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt - typisch sind z. B. Management- oder Beratungsleistungen an Tochtergesellschaften.

Erzielt die Holding Umsätze unter 25.000 €(2025) pro Jahr kann meistens die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) angewendet werden.

Dann fällt keine Umsatzsteuer an und es ist keine USt-Voranmeldung nötig; eine USt-Jahreserklärung muss dann ab dem Geschäftsjahr 2024 meist auch nicht mehr abgeben werden. Ausnahmen wie bei der Steuerschuldnerschaft ("reverse charge") existieren.


Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung begründet kein Beratungsverhältnis. Bitte wende dich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberaterin oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.

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