Dokumenten-Upload erklärt
Welche Unterlagen für den Jahresabschluss verpflichtend sind – kompakt erklärt
Damit der Jahresabschluss einer GmbH oder Holding vollständig und rechtssicher erstellt werden kann, müssen alle relevanten rechtlichen, steuerlichen und buchhalterischen Grundlagen vorliegen. Die folgenden Dokumente und Informationen sind in der Praxis falls auf dich zutreffend unverzichtbar:
1. Gesellschaft & Identität
Ausweisdokumente (KYC): Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gleichwertige Nachweise (Reisepass + Meldebescheinigung etc.).
Gründungsurkunde / Gesellschaftsvertrag: Notarielles Gründungsprotokoll inkl. Satzung, Gründungserklärung und Bestellung der Geschäftsführung.
Gesellschafterbeschlüsse: z. B. zur Ergebnisverwendung (Gewinnvortrag, Ausschüttung), Kapitalmaßnahmen, Bestellung/Abberufung von Geschäftsführern oder größeren Investitionsentscheidungen.
2. Bank & Buchhaltung
Kontoauszüge: Jahresanfangs- und Jahresendsalden, alle Bewegungen (GoBD-konform, maschinell auswertbar, z. B. CSV oder mit unserer Bankanbindung und zwingend immer auch als PDF!).
Rechnungen & Belege: Für sämtliche Einnahmen, Ausgaben, Investitionen und sonstigen Geschäftsvorfälle.
3. Finanzierungen & Beteiligungen
Rahmendarlehensverträge: Mit Kreditrahmen, Zinssatz, Laufzeit, Rückzahlungsmodalitäten, inkl. Abrufnachweisen und Zinsabrechnungen.
Kauf- und Investmentverträge: Bei Erwerb oder Verkauf von Beteiligungen, inkl. Kostenbelegen (Notar, Beratung etc.).
4. Vorjahresunterlagen
Vollständiger Jahresabschluss des Vorjahres: Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht und E-Bilanz-Datei.
Anlagenverzeichnis: Alle Sachanlagen, Beteiligungen und Wertpapiere mit Anschaffungs- und Abschreibungswerten.
Steuerbescheide des Vorjahres: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer (Mess- und Gemeindebescheide), Verlustvorträge, Einlagenkonto, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer, Zins- und Säumniszuschläge.
Korrespondenz mit Finanzbehörden: z. B. Anträge auf verbindliche Auskunft, Einsprüche gegen Steuerbescheide, Freistellungsbescheinigungen für Kapitalertragsteuer, Prüfungsberichte etc.
Rulings und verbindliche Auskünfte (BMF/Finanzamt) zur steuerlichen Behandlung besonderer Gestaltungen, einschließlich beauftragter steuerlicher oder rechtlicher Gutachten.
Hinweis: Alle Steuerberatungsdienstleistungen werden erbracht von der TechTax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Holzdamm 47, 20099 Hamburg.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Die Nutzung begründet kein Beratungsverhältnis. Bitte wende dich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberaterin oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.
